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   BGH, 14.07.1965 - V BLw 8/65   

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https://dejure.org/1965,1031
BGH, 14.07.1965 - V BLw 8/65 (https://dejure.org/1965,1031)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1965 - V BLw 8/65 (https://dejure.org/1965,1031)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1965 - V BLw 8/65 (https://dejure.org/1965,1031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 145
  • NJW 1965, 2199
  • MDR 1965, 898
  • DNotZ 1966, 288
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1968 - V BLw 4/68

    Hofeigenschaft einer Besitzung nach Veräußerung der Hofstelle - Wegfall von

    Die durch den Hofvermerk begründete Vermutung der Hofeigenschaft (§ 35 Abs. 3 LVO) kann - auch für einen zurückliegenden Zeitpunkt - im Feststellungsverfahren nach § 37 LVO widerlegt werden (vgl. Beschluß des Senate vom 14. Juli 1965 - V BLw 8/65, RdL 1965, 236, 238).

    Mit der Veräußerung der Hofstelle wird im allgemeinen eine die Hofeigenschaft begründende Voraussetzung auf die Dauer wegfallen (vgl. Beschluß des Senate vom 14. Juli 1965 - V BLw 8/65, RdL 1965, 236; Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht 2. Aufl. § 1 Rdn. 16, 44, 45).

  • BGH, 13.05.1982 - V BLw 20/81

    Verlust der Hofeigenschaft

    Nach der früheren Regelung in § 35 Abs. 4 der Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen (LVO) war trotz Wegfalls einer die Hofeigenschaft begründenden Voraussetzung der Grundbesitz als Hof zu behandeln, bis der Hofvermerk gelöscht wurde; allerdings konnte die durch den Hofvermerk begründete Vermutung der Hofeigenschaft in einem Feststellungsverfahren gemäß § 37 LVO - auch für einen zurückliegenden Zeitpunkt - widerlegt werden (BGH Beschluß vom 14. Juli 1965, V BLw 8/65, RdL 1965, 236).
  • OLG Hamm, 19.06.2012 - 10 W 6/12

    Anforderungen an das Verfahren zur Feststellung des Wirtschaftswerts im

    Zwar war im Grundbuch dieser Besitzung zum Zeitpunkt des Erbfalles der Hofvermerk eingetragen, der gem. § 5 HöfeVerfO die Vermutung begründet, dass die Besitzung die durch den Vermerk ausgewiesene Hofeigenschaft hat - indes kann eine solche Vermutung der Hofeigenschaft insbesondere im Feststellungsverfahren vor dem Landwirtschaftsgericht nach § 11 HöfeVerfO auch für einen zurückliegenden Zeitpunkt widerlegt werden (vgl. BGHZ 44, 145; OLG Celle, OLG-Report 1994, 343, 344; OLG Hamm, Beschluss vom 22.07.2010 - 10 W 11/10; Steffen/Ernst, HöfeO mit HöfeVerfO, 2. Aufl., § 5 HöfeVerfO, Rz. 4).
  • BGH, 30.11.1967 - V BLw 26/67

    Eigentum an einem landwirtschaftlichen Hof - Feststellung einer Hoferbfolge

    Die Rechtsbeschwerde macht dazu geltend, das Oberlandesgericht sei bei seiner Entscheidung von dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1965 (V BLw 8/65, BGHZ 44, 145 = RdL 1965, 236) abgewichen.
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